effe_Kolloquium

Hausschulkinder als elterliche „ultima ratio“?

Viele Bildungsinhalte des staatlichen Schulunterrichts sind für christliche Eltern unzumutbar
von Wolfram Ellinghaus

Zunehmend sind christliche Eltern von Zweifeln geplagt, ob sie ihre Kinder am Religions- oder Biologieunterricht teilnehmen lassen sollten. Denn die dort vermittelten Inhalte entsprechen selten der christlichen Lehre. Glaubenszweifel werden genährt, Häresien vermittelt, eine fatale Sicht von Sexualität gelehrt. Fühlen sich Eltern dann, mit dem Rücken zur Wand, hilflos und ohnmächtig und möchten ihre Kinder dem Einfluß der Schule entziehen, so startet die übliche Kampagne.

In letzter Zeit fanden sich in der Presse immer wieder Meldungen über christliche Aussiedlerfamilien im Raum Paderborn, die ihre Kinder seit Oktober 2004 aus Glaubensgründen nicht mehr zur Schule schicken und nun durch Verhängung von hohen Bußgeldern und durch Androhung von Sorgerechtsentzug von den Behörden unter Druck gesetzt werden. Der Landrat des Kreises Gütersloh Sven Georg Adenauer hat gar Eltern verhaften und ins Gefängnis stecken lassen, weil sie aus christlichen Bedenken ihre Kinder nicht an einer Theateraufführung teilnehmen ließen.

Die regionale Presse berichtet über diese Vorgänge nicht nur sachlich und neutral, wie es ihre Pflicht wäre, sondern betätigt sich auch noch als Scharfmacher und versucht, Verwaltung und Politiker zusätzlich aufzuhetzen. In einem Bericht des Westfalen Blatts fordert ein „Jugendforscher“ der Universität Bielefeld, Dr. Christian Palentien, vermutlich Mitarbeiter des Bielefelder Soziologieprofessors Hurrelmann, diesen Eltern das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder, damit sie aus dem langwierigen Streit herausgehalten werden, in Heimen unterzubringen. Palentien stellt wie verschiedene Journalisten diese Hausschulkinder auf eine Stufe mit den morgens in Einkaufszentren herumstreunenden Schulschwänzern.

Nach seiner Meinung werden den Hausschulkindern „wichtige Bildungs- und Erziehungsziele … vorenthalten“. Dabei geht es ihm offensichtlich nicht um die in den letzten Jahren wiederholt in nationalen und internationalen Vergleichsstudien überprüften PISA-Kompetenzen sowie die sozialen Kompetenzen, denn der Redaktion der Wochenzeitschrift ideaSpektrum (6/2005, S. 21 ff) liegen Studien aus dem vergangenen Jahr vor, nach denen der „Hausunterricht dem staatlichen Bildungssystem haushoch überlegen ist“. Von den ehemaligen Hausschülern „konnten später 74,2 % Kurse an höheren Schulen belegen – der Landesdurchschnitt liegt nur bei 46,2 %.“ Das gleiche gilt für die sozialen Kompetenzen. „Demnach sind 71 % der Ex-Hausschüler für die Gemeinschaft engagiert (etwa als Mannschaftstrainer oder Nachbarschaftshelfer). In ihrer Altersklasse liegt der Durchschnitt bei 37 %.“ Abschließend werden in der Zeitschrift zwei FDP-Politiker zitiert: „Die wahren Fundamentalisten in der Debatte sind unserer Meinung nach nicht strenggläubige Mennoniten oder Baptisten, sondern allen voran die beiden großen Volksparteien SPD und CDU, welche sich dogmatisch für den Schulzwang einsetzen.“

Zur Erklärung der Haltung der christlichen Schulverweigerer hier einige Beispiele aus verschiedenen NRW-Lehrplänen zu den Themenbereichen Evangelische Religion, Praktische Philosophie und Sexualerziehung.

Evangelische Religion

„Ich darf mich annehmen, so wie ich geschaffen bin, weil Gott mich so gewollt hat. Die Geschlechtlichkeit des Menschen bedeutet in diesem Kontext, daß das Mädchen oder der Junge die eigene Sexualität bejaht und sie konkret in Verantwortung vor Gott und vor den Mitmenschen lebt.“ Dies geht aus dem Lehrplan für Realschule Kl. 9/10 (Themenkreis 4: „Geschlechtlichkeit des Menschen“, S. 120) hervor. Das heißt, der Mensch tut ein Gott wohlgefälliges Werk, wenn er z.B. homosexuelle Neigungen auslebt oder wenn er sich bei heterosexuellen, aber promiskuitiven Neigungen uneingeschränkt gehen läßt.

Auf S. 121 heißt es: „Wandel christlicher Leitbilder (Askese, Jungfräulichkeit, Ehe, Familie, Rollenverständnis Frau/Mann)“. „Symbolhafte Ausdrucksformen: Gott ist wie … (weibliche Gottesbilder), Phallussymbole“: Wenn dieser Lehrplan den Wandel des gesellschaftlichen Leitbildes Ehe und Familie akzeptiert und damit letztlich propagiert, dann ist er grundgesetz- und verfassungswidrig. Die schamlosen und blasphemischen „symbolhaften Ausdrucksformen“ werden Menschen entsetzen, die Anstand besitzen sowie „Ehrfurcht vor Gott“, laut Art. 7 (1) Verf. NRW „vornehmstes Ziel der Erziehung“.

Eine ausführliche Darstellung der diesem Lehrplan zugrundeliegenden Sexualmoral der Evangelischen Kirche im Rheinland steht in ihrem Diskussionspapier „Sexualität und Lebensformen“ (April 1996), dem dann im Theologischen Ausschuß der Evangelischen Landeskirche im Rheinland am 27. Oktober 1996 zugestimmt worden ist.

In den verschiedenen Fassungen dieses Papiers heißt es sinngemäß übereinstimmend, daß es weder im Alten noch im Neuen Testament, weder im Hebräischen noch im Griechischen das Wort „Ehe“ gebe. Da fragt es sich, was mit dem hebräischen Wort für das, was nach dem sechsten Gebot nicht gebrochen werden soll, gemeint ist. Wörtlich übereinstimmend heißt es in verschiedenen Fassungen (z.B. S. 51 der Beschlußvorlage): „Der biblische Befund warnt davor, der Institution Ehe gleich welcher Form so etwas wie göttlichen Rang zuzumessen.“

Daher wird in dem Diskussionspapier, die „häufig zu beobachtende Partnermobilität“ der Jugendlichen positiv bewertet. „Der Partnerwechsel Jugendlicher kann sogar in hohem Maße als ein Ausdruck für den hohen Anspruch an die Qualität der Partnerschaft gesehen werden“ (S. 55). D.h. Jugendliche, die ihre Sexpartner öfter wechseln, haben ein höheres moralisches Niveau als diejenigen, die sich an einen Partner binden. Die großartige, eindeutige Aussage des Schöpfungsberichts (Gen. 2, 24) wird von der Evangelischen Kirche den jungen Menschen vorenthalten: „Deshalb verläßt ein Mann Vater und Mutter, um mit seiner Frau zu leben. Die zwei sind dann eins, mit Leib und Seele.“


Frühzeitig, bereits in Kl. 5/6, soll den Kindern der „Bedeutungswandel des Dekalogs“ (im Lehrplan S. 89) eingeredet werden. Darüber hinaus soll auf dieser Altersstufe den Kindern deutlich gemacht werden, daß in der Bibel, z.B. in den Evangelien, „nicht Ereignisse im Sinne historischer Fakten“ geschildert werden, „sondern die Erfahrung, daß sich in der Geschichte Jesu Gott und Welt heilbringend begegnet sind“ (S. 92). Wenn Jesus kein historisches Faktum ist, dann ist diese Aussage unsinnig. Was ist eine „Erfahrung“ ohne ein ihr zu Grunde liegendes Faktum? Kinder zu nötigen und daran zu gewöhnen, Unsinn zu akzeptieren, macht sie zu unmündigen Werkzeugen für wirklichkeits- und vernunftwidrige Ideologien.

Relativiert wird der christliche Glaube auch auf S. 75 des Lehrplans. Durch die Aussage, „Gott hat viele Gesichter“ mit der anschließenden Konkretisierung: „verschiedener Gottesvorstellungen anderer Religionen“, werden diese dem Dreieinigen Gott gleichgestellt. Eine solche Auflösung Gottes zu einer variablen anthropogenen Vorstellung gehört nicht in einen sich christlich nennenden Religionsunterricht.

Sexualerziehung

Sexualerziehung wird fächerübergreifend durchgeführt, und jeder Lehrer ist dazu verpflichtet. Auch für die Schüler ist es Pflichtunterricht, „weil ein Anspruch auf Befreiung von diesem Unterricht nicht besteht“ (Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen, S. 8).

Es liegt nahe, daß dieser staatlichen Zwangssexualerziehung die besondere Aufmerksamkeit der Eltern gilt. Anders als jeder Sach- und Fachunterricht berührt sie den Persönlichkeitskern, den schutzbedürftigen Intimbereich des heranwachsenden Menschen. Die Sexualität ist von besonderem Gewicht für die persönliche Lebensgestaltung, aber wir sehen seit Jahren auch die schlimmen sozialen Folgen einer unchristlichen Sexualmoral mit der zunehmenden Vermorschung oder Auflösung der „Grundlagen der menschlichen Gesellschaft“, mit der hohen Scheidungsquote trotz niedriger Heiratszahlen bei allen möglichen Formen des Zusammenlebens.

Unter dem Titel „Familie und andere Formen des Zusammenlebens“ (S. 12 f.) werden völlig wertfrei Ersatz- und Fehlformen des Zusammenlebens aufgezählt. Wirklichkeitswidrig wird behauptet, in der Sexualwissenschaft bestehe Konsens darüber, daß es zwischen den verschiedenen sexuellen Orientierungen keine Wertunterschiede gebe (S. 13). Allein das „Deutsche Institut für Jugend, Gesellschaft OJC“ in Reichelsheim beweist mit eigenen Mitarbeitern und externen Referenten das Gegenteil.


Unlautere Tricks

Die Richtlinien für die Sexualerziehung bedienen sich in verschiedenen Zusammenhängen eines unlauteren Tricks. Sie zitieren oder beschreiben zwar etwas Richtiges oder Notwendiges, mißachten es dann jedoch völlig oder schreiben gar für die Schule das genaue Gegenteil vor.

So wird zu Beginn (S.7) auf den grundgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie hingewiesen und gleich anschließend der schulischen Sexualerziehung aufgegeben, „junge Menschen (zu) unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln, sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewußten Umgang mit der eigenen Sexualität (zu) befähigen“. Ob die „eigenen Wertvorstellungen“ in Ehe und Familie bestehen oder in bindungsloser Promiskuität spielt offensichtlich für diese Art der Sexualerziehung keine Rolle.

Zudem gehen diese Richtlinien recht eigenmächtig mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung um. Unter dem Hinweis auf diese beiden Dokumente ist eine Reihe von wörtlich zitierten Werten und Erziehungszielen aufgelistet, allerdings ohne Anführungszeichen, so daß die Richtlinienautoren sich berechtigt fühlen, beliebig etwas hinzuzufügen, z.B.: „Achtung vor den Überzeugungen und Lebensweisen der anderen“. „Lebensweisen“ steht aber weder im Grundgesetz noch in der Verfassung. Dieser eigenmächtige Zusatz hat aber gesellschaftspolitische Bedeutung. Andererseits wird das erste und damit wichtigste Erziehungsziel in Art. 7 der Verfassung, nämlich „Ehrfurcht vor Gott“, einfach weggelassen, obgleich dies für die Sexualerziehung von größter Bedeutung ist.

Die vielleicht massivste innere Disparität dieser Richtlinien besteht in folgendem:

Unter dem Titel „Gestaltung von Lernprozessen“ (S. 9f) wird mit Recht festgestellt: „Besonders wichtig ist es, ... daß die Bedürfnisse einzelner Kinder ... beachtetet werden.“ Es folgt eine Ergänzung: „Große Unterschiede in der individuellen Entwicklung des Wissens über Sexualität ... erfordern ggf. eine Differenzierung des Lernangebots ... durch innere Differenzierung ...“ Auch teilweiser Einzelunterricht wird vorgeschlagen.

Ein Blick auf die Wirklichkeit zeigt die völlige Wirklichkeitswidrigkeit dieser eigentlich selbstverständlichen Vorgaben in bezug auf die kollektive Sexualerziehung in der Schule. Wie soll „innere Differenzierung“ konkret funktionieren? Sollen diejenigen, die den entsprechenden Entwicklungsstand noch nicht erreicht haben, wenn beim „Thema ,Geschlechtsverkehr‘ über die Behandlung von Techniken“ geredet wird, über „Orgasmus“ und „Selbstbefriedigung“ (S. 13) sich solange die Ohren zuhalten oder nach draußen gehen? Die Vorgabe, die Unterrichtung „behutsam“ (S. 9) und „besonders einfühlsam“ (S. 10) durchzuführen, wirkt in diesem Zusammenhang fast wie Spott. Abgesehen davon, daß „Einzelunterricht“ überhaupt nicht finanzierbar ist, bedeutet er eine Diskriminierung der betroffenen Schüler vor den anderen. Und schließlich. Woher soll der Lehrer den individuellen konkreten Entwicklungsstand all seiner Schüler kennen?

In bezug auf die Unterrichtsinhalte ist zudem folgendes kritisch anzumerken: Beim Thema „Sexuell übertragbare Krankheiten“ (S. 17) ist ausschließlich von Kondomen als Schutz die Rede. Die Information darüber soll „lange vor der Möglichkeit einer Infektion“ einsetzen, es sollen also bereits relativ kleine Kinder informiert werden. Dadurch „können Ängste abgebaut ... werden“, d.h. die Kinder zum Sex ermutigt werden. Von Enthaltsamkeit und ehelicher Treue mit ihrem weit über den Ansteckungsschutz hinausgehenden Wert für zwei Menschen ist keine Rede.

Kooperation – aber wie?

Abschließend noch eine Bemerkung zur Kooperation Eltern – Schule. Nach den Richtlinien (S. 8) „muß die Schule bei der Sexualerziehung besonderen Wert auf die Mitwirkung der Eltern legen.“

Dabei besteht aber die große Schwierigkeit in den unterschiedlichen, ja unvereinbaren Auffassungen der Menschen in unserer Gesellschaft zu Fragen der Sexualität und der Sexualerziehung. Diese unterschiedlichen Auffassungen der Eltern müßten in Klassenpflegschaftssitzungen diskutiert werden, was allerdings bei Unvereinbarkeit der Standpunkte aussichtslos ist. Dazu kommt, daß erfahrungsgemäß die Anhänger einer permissiv-materialistischen Sexualerziehung sich freier zu Wort melden als die nach ihrer Natur eher zurückhaltenden Vertreter einer biblisch-christlichen Sexualerziehung. Im Fall der aus Kasachstan stammenden Christen sind sie zudem meist nicht so eloquent wie ihre Kontrahenten. Sie fühlen sich dann schnell unterdrückt, und wenn sie die Verhältnisse schon kennen, gehen sie erst gar nicht zu solchen Veranstaltungen.

Wenn Überprüfungen ergeben, daß die Hausschüler keine Kompetenzdefizite gegenüber ihren Altersgenossen aufweisen – ideaSpektrum hat sogar ihre Überlegenheit aufgezeigt – dann sollte der Staat den betreffenden Eltern allein schon aus finanziellen Gründen dankbar sein, anstatt ihnen mit totalitärer Gewalt entgegenzutreten und ihren Kindern eine materialistische Ideologie aufzuzwingen. Dieser Zwang ist obendrein ein grober Verstoß gegen das Gebot der Weltanschauungsneutralität zugunsten einer kollektivistisch-materialistischen staatlichen Sexualerziehung. Wenn diese dann auch noch wie im Falle der sogenannten Schulverweigerer mit staatlicher Gewalt durchgesetzt werden soll, dann ist das ein verheerender Schritt in Richtung Totalitarismus.


Wolfram Ellinghaus ist Vorsitzender des „Kuratorium Deutscher Schulbuchpreis“. Anliegen des Vereins ist es, Bücher auszuzeichnen, „die den Schülern Ehrfurcht vor Gott, Nächstenliebe, Toleranz und Dialogfähigkeit auf der Grundlage einer eigenen ethisch hohen christlichen Überzeugung vermitteln.“


BUs
Bundestag

Natürlich spricht fast alles für die gemeinsame Unterrichtung der Kinder in Schulklassen. Und natürlich wären die meisten Eltern mit der Erteilung von häuslichem Unterricht überfordert. Wird aber der Unterricht immer mehr ideologisiert und widerspricht er fundamental den Glaubensüberzeugungen und Erziehungsbemühungen der für ihre Kinder verantwortlichen Eltern, so jault der Krake Staat. Bloß nicht die Brut dem Einfluß des Staatshorsts entziehen...


Religionsunterricht
Laut Studien ist der Hausunterricht dem staatlichen Bildungssystem haushoch überlegen. Von den ehemaligen Hausschülern konnten später 74,2 % Kurse an höheren Schulen belegen – der Landesdurchschnitt liegt nur bei 46,2 %.

Sexualunterricht
Häufig widerspricht der Sexualunterricht nicht bloß dem christlichen Glauben, sondern manipuliert – und geht einfach brutal und rücksichtslos mit den oft noch kindlichen Gemütern um.

Mit freundlicher Genehmigung des Autors und des MM-Verlags