effe_Kolloquium

OLG Frankfurt urteilt: Schulpflicht hat Vorrang vor Glaubens- und Gewissensfreiheit

Hessisches Oberlandesgericht: Schulpflicht ist wichtiger als Glaube
Revisionsantrag abgelehnt: Christliche Eltern müssen ihre Kinder zur Schule schicken

F r a n k f u r t  a m M a i n (idea) - Auch wenn Eltern mit den Lerninhalten öffentlicher Schulen aus Glaubensgründen nicht einverstanden sind, bleibt die Schulpflicht ihrer Kinder bestehen. Das entschied jetzt der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Wie Pressesprecher des Gerichts, Wolfgang Weber, gegenüber idea erklärte, haben die Richter den Antrag des Ehepaars Sigrid und Michael Bauer (Gemünden/Vogelsberg) auf ein Revisionsverfahren im Streit um die Schulpflicht ihrer Kinder einstimmig als unbegründet zurückgewiesen.
Die zur Bekennenden Evangelisch-Reformierten Gemeinde Gießen gehörenden Eltern hatten im August 2001 ihre damals fünf schulpflichtigen Kinder von der Schule abgemeldet, weil sie der Überzeugung waren, daß die in der Schule vermittelte Evolutionstheorie, der Religionsunterricht sowie der Sexualkundeunterricht nicht mit christlichen Glaubensinhalten vereinbar seien. Vielmehr unterwanderten öffentliche Schulen biblische Erziehungsideale wie Schamhaftigkeit und Gehorsam gegenüber den Eltern.
Gemäß dem hessischen Schulgesetz droht Eltern, die ihre Kinder "dauernd oder hartnäckig wiederholt der Schulpflicht entziehen", eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Der Staat muß bei Lehrplangestaltung nicht auf Eltern hören.
Während das Amtsgericht Alsfeld das Ehepaar Bauer in erster Instanz freisprach,verwarnte das Landgericht Gießen in einem Berufungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Eltern "unter Vorbehalt einer Geldbuße". Den Gießener Richtern zufolge muß der Staat bei der Gestaltung schulischer Inhalte nicht den Erziehungsvorstellungen der Eltern entsprechen. Vielmehr müßten die Eltern die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule sowie deren Unterrichtsinhalte und Methoden gelten lassen, auch wenn diese ihren religiösen Überzeugungen widersprächen. Der Sexualkundeunterricht bewege sich im Rahmen dessen, "was die Schule sensiblen, anders denkenden Menschen zumuten dürfe". Bei der Gestaltung des Unterrichts seien die Einflüsse zu berücksichtigen, denen Kinder in ihrem gewöhnlichen Alltag durch die Medien oder Mitschüler ausgesetzt seien.

Eltern: Urteil verstößt gegen das Grundgesetz
Wie Frau Bauer am 29. Juli gegenüber idea erklärte, habe die Familie noch nicht hundertprozentig entschieden, ob sie gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Verfassungsbeschwerde einlege. Man fühle sich aber nicht fair behandelt, zumal die Entscheidung der Frankfurter Richter in einem schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung ergangen sei. "Wir glauben, daß es sich bei dem Urteil um einen eindeutigen Verstoß gegen das Grundgesetz handelt", so Frau Bauer. Dies ist keineswegs ein Einzelfall. Immer mehr Eltern, besonders Evangelikale, die der Schulunterricht in Glaubens- und Gewissensnot bringt, wollen ihre Kinder selbst zu Hause unterrichten. In vielen Staaten ist dies möglich, etwa in den USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, der Schweiz, den Niederlanden und Österreich. Die meisten Länder kennen zwar eine Unterrichtspflicht, überlassen es aber den Eltern, wie sie dieser Pflicht Genüge tun. In den USA wird die Zahl der Heimschüler auf zwei bis drei Millionen geschätzt. Nach Angaben eines Pioniers der deutschen Heimschulbewegung, des Gründers und Leiters der Siegener Philadelphia-Schule Helmut Stücher, werden
hierzulande mindestens 500 Kinder aus mehr als 200 Familien zu Hause unterrichtet. Die Interessen der Heimschuleltern nimmt auch der Verein "Schule zu Hause" (Schuzh) wahr.

idea-Pressedienst (088/2004/3)

Unser Kommentar:
Das Urteil, das einen eindeutig ideologischen Hintergrund hat, fügt sich nahtlos ein, in eine Reihe bereits ergangener Urteile in der Vergangenheit und passt auch zu der ebenfalls aktuellen Meldung, daß man bereits an einer Schulpflicht für Dreijährige bastelt. Hier. nachzulesen. Seit Jahren sind die, die maßgeblich die Fäden im Hintergrund spinnen (nicht unbedingt identisch mit den derzeitigen Politikern), dabei eine neue Gesellschaft zu schaffen, in der Familie, Heimat, Nation und biblisches Christentum nur stören. So werden auch die Eltern schleichend entmündigt und ihres Erziehungsrechts beraubt. Sie sollen sich nur noch nachgeordnet um ihre Kinder kümmern dürfen, vorrangig haben sie einem entfesselten Globalisierungswahn als Lohnsklaven zu dienen. So können es sich immer weniger Eltern leisten, nur von einem Einkommen zu leben, beide müssen einem antichristlich gewordenen Wirtschaftssystem zur Verfügung stehen, daß nicht mehr der Bevölkerung dient, sondern wo die Menschen dem Geld und Kapital zu dienen haben. Bei diesem Vorhaben stören Kinder, die von einem Elternteil betreut werden müssen, natürlich nur, sie sollen möglichst schon früh fremdbetreut werden. Abgegeben in Krippen, Horten und Ganztagsschulen werden sie aus der Geborgenheit ihres natürlichen Umfelds, dem Elternhaus herausgerissen  und der Fremdbetreuung übergeben. Wie sich das auf die seelische und psychische Entwicklung eines Kindes auswirkt, kann sich jeder ausmalen, der noch einen Funken Liebe zu seinen Kindern hat. Erprobt ist dieses verhängnisvolle Konzept bereits ausgiebig in der ehemaligen DDR. Es ist ein Kennzeichen diktatorischer und totalitärer Regime, Kinder möglichst schon früh unter ihre Fittiche und ihren prägenden Einfluß zu bekommen, damit sie den entsprechenden ideologischen Schliff bekommen. Baldur von Schirach und Margot Honecker lassen grüssen. Da man heute von einer Unabhängigkeit der Justiz schon längst nicht mehr ausgehen kann und auch für die urteilenden Richter die alte Volksweisheit gilt: Wes Brot ich eß, des Lied ich sing, kann einen, mit dem entsprechenden Hintergrundwissen, ein solches Urteil kaum mehr verwundern.
Allerdings werden christliche Heimschuleltern angesichts eines solchen Urteils nicht resignieren, sondern weiterkämpfen. Hier gilt ganz besonders das Wort des Apostel Paulus aus Eph. 6,12: “Denn wir haben nicht mit Fleisch und Blut zu kämpfen, sondern mit den Mächten und Gewalten, die in der Luft herrschen, mit den Beherrschern dieser Weltzeit, mit den bösen Geistern in der Himmelswelt.”
Es ist ein ideologischer Geisteskampf, der nicht mit Gerichten, Anwälten und menschlichen Methoden zu gewinnen ist, auch wenn diese nützlich sein können. Den Sieg wird der HERR JESUS CHRISTUS bringen und deshalb werden gläubige Heimschuleltern zum Wohl und Segen ihrer Kinder weitermachen, egal was Menschen sagen. Denn wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Eins sei aber den Herrn Richtern ins Stammbuch geschrieben: Das oberste Gericht, vor dem auch Sie einmal erscheinen müssen, wird noch tagen und diese Eltern freisprechen. Wo aber wollen Sie erscheinen vor dem obersten Richter aller Welt?
 
Jörg Großelümern

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