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1. Woher kommt die Schulpflicht? “Wie” und wann ist diese gesetzlich verankert worden? Obwohl die allgemeine Schulpflicht bereits in der Weimarer Reichsverfassung stand, wurde sie nicht zwangsweise vollzogen. Bis 1938 war der Hausunterricht in Deutschland noch möglich. Erst die nationalsozialistische Gewaltherrschaft machte Schluß mit dieser Form der Unterrichtung und führte den Schulzwang ein. Verständlich - ein Kennzeichen von diktatorischen Regimen ist es immer, daß sie Bewegungen einschränken und verbieten, die sich ihrem Bestreben der totalen Kontrolle und Vereinheitlichung entziehen. Das heutige Deutschland im allgemeinen und Bayern im Besonderen hat mit dieser traurigen Tradition des diktatorischen Schulzwangs bis heute nicht gebrochen.
2. Ist die Schulpflicht mit einer Demokratie zu vereinbaren?
3. Wie ist die Bildung in anderen (europäischen) demokratischen Ländern gesetzlich geregelt? (Siehe hierzu auch: HS International)
4. Welche gesetzliche Grundlagen gibt es, auf die sich Heimschulen berufen können? (Siehe hierzu folgendes)
“Das Recht auf Bildung darf niemanden verwehrt werden. Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.” [6. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das Zusatzprotokoll (Art. 1 – Art. 6) ist gemäß Bekanntmachung vom 13.04.1957 (BGB1. II S. 226) für die Bundesrepublik am 13.02.1957 in Kraft getreten.]
Die Eltern haben das Recht, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Dieses Recht hat der Staat zu achten!
In einer Demokratie ist das natürliche Recht der Eltern (siehe Art. 6, Absatz 2 des GG), das auch in der Konvention der Menschenrechte zum Ausdruck gebracht wird, in Verbindung mit einer Schulpflicht - wie sie derzeit in Deutschland noch herrscht - unvereinbar!
Dass jeder Mensch ein Recht auf Bildung hat, das wurde in der Menschenrechtskonvention ganz klar zum Ausdruck gebracht. Deutschland bezieht dieses Recht in seiner Verfassung mit ein.
Die Schulpflicht und das Elternrecht stehen in ständigem Konflikt zueinander.
Dass ein Staat über die Erziehung (und Unterrichtung) “wacht” ist ganz in Ordnung. Doch muss diese “Überwachung” soweit gehen, dass das natürliche Recht der Eltern dermaßen eingeschränkt wird?
Entscheiden Sie selbst!
Aktuelle Lage Eine generelle Aussage kann derzeit nicht getroffen werden, vielmehr hängt die rechtliche und praktische Handhabung des Hausunterrichts durch die Schulaufsichtsbehörde immer von den jeweiligen örtlichen Behördenvertretern ab. Jedoch muss allgemein festgestellt werden, dass sich die Vorgehensweise der Schulbehörden aktuell sehr verschärft haben. Bisher gab es Bundesländer bzw. Regierungsbezirke, die toleranter waren und den Hausunterricht hier und da duldeten, während in anderen Fällen Scharfmacher Buß- und Zwangsgelder verhängten und sogar mit polizeilicher Zwangszuführung und Teilsorgerechtsentzug drohten und es vereinzelt auch vollzogen. Mittlerweile kann diese Unterscheidung nur noch sehr bedingt gemacht werden. Uns liegen Hinweise darauf vor, dass es eine nicht öffentlich gemachte Vereinbarung auf der Ebene der Kultusministerkonferenz gibt, die vorsieht mit Unnachgiebigkeit und Härte gegen Homeschoolfamilien vorzugehen. Diese Vereinbarung wird durch die Praxis bestätigt. Die entwürdigenden, die Menschenrechte verletzenden Massnahmen selbst gegen integre Familien nehmen in allen Bundesländern mehr und mehr zu, weil Homeschooling ideologisch-politisch nicht gewollt ist. Zwar wurden von mehreren Betroffenen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Diskriminierung deutscher Heimschuleltern eingereicht. Mittlerweile sind dort bereits rund 8 Fälle anhängig. Allerdings lassen sich deutsche Gerichte von dieser Tatsache nur ausgesprochen selten zu einer abwartenden Haltung bewegen.
Die Bundesländer im Einzelnen
Grob gesagt konnten bisher 3 Gruppen unterschieden werden. Die erste Kategorie zeichnete sich dadurch aus, daß man Heimschulfamilien weitestgehend in Ruhe liess, sofern ein ordentlicher Unterricht gewährleistet war. Zwar pochte man auch hier auf der Schulpflicht, man erkannte aber an, dass die Kinder nicht verwahrlost waren und es ihnen im Grunde an nichts fehlte. Deshalb beschränkten sich staatliche Sanktionen sofern sie vorkamen auf die Verhängung eines Bußgeldbescheides. Auf Zwangsgelder oder gar polizeiliche Zwangszuführungen und Sorgerechtsentzüge wurde in der Regel verzichtet. Zu dieser Gruppe gehörten bis noch vor einigen Monaten die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Jedoch hat sich zumindest in den beiden erst genannten Bundesländern mittlerweile eine dramatische Verschlechterung der Lage ergeben. Baden-Württemberg und zum Teil auch Sachsen sind nun fast eher in die Gruppe der Hardliner einzustufen. Die bislang moderate Linie von Frau Dr. Schavan ist unter dem neuen Kultusminister einer rücksichtlosen Härte gewichen.
Eine zweite Kategorie sind die sogenannten Hardliner. Hier werden in der Regel auch Zwangsgelder verhängt. Vereinzelt werden auch polizeiliche Zwangszuführungen und Sorgerechtsentzüge angedroht und praktiziert. Heimschulfamilien haben es hier sehr schwer. Zu dieser Ländergruppe zählte bisher Bayern. In Bayern richten sich mit dem Wechsel an der Spitze des Kultusministeriums die Hoffnungen auf eine Änderung der in der Vergangenheit sehr angespannten Situation. Das Münchner Kultusministerium mit Frau Monika Hohlmeier an der Spitze hatte zu deren Amtszeit eine harte Linie gegen Homeschoolfamilien gefahren, indem es Schul- und Landratsämter zu Maßnahmen instruierte, die aus der Requisitenkammer einer totalitären Diktatur stammen könnten. So drangen beispielsweise Polizeikräfte in eine Kirche ein, störten einen Gottesdienst und brachten mit Gewalt schreiende und weinende Kinder in die öffentliche Zwangsschule. Die betroffenen Eltern liessen sich aber nicht einschüchtern und praktizierten weiter, wovon sie überzeugt waren. Darauf folgte eine Erzwingungshaft gegen die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft “Zwölf Stämme”. Ein derartiges Vorgehen, daß nur noch peinlich ist, dokumentiert die ganze Hilflosigkeit einer realitätsfernen, erstarrten Ministerialbürokratie. Unter dem neuen Minister Schneider wurde die Privatschule der 12 Stämme staatlich genehmigt, was durchaus ein positives Zeichen darstellt. Momentan scheint dies allerdings ein Einzelfall zu sein, andere Homeschoolfamilien werden nach wie vor bedrängt. NRW, das bisher eher duldsam gegen Homeschooler war, verschärfte durch die Vorfälle der Paderborner Heimschulfamilien deutlich seine Gangart. Es wurden Zwangsgelder verhängt, Haftbefehle und Sorgerechtsentzüge wurden bereits angedroht und zum Teil vollzogen.In Lüdenscheid werden mehrere Familien mit hohen, existenzbedrohenden Zwangsgeldern drangsaliert. Einem Familienvater wurde sogar das Auto gepfändet und das Konto widerrechtlich über die Pfändungsfreigrenzen hinaus gepfändet. In Hessen gilt Homeschooling gar als Straftat, während es in anderen Bundesländern nur als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Allerdings gibt es dort auch vereinzelt Familien, die in Ruhe gelassen werden, was jedoch eher auf glückliche Umstände zurückzuführen ist.
Eine dritte Gruppe von Ländern schließlich liegt zwischen den beiden Polen der ersten und zweiten Gruppe. In Rheinland-Pfalz ist die Situation derzeit noch eher moderat einzuschätzen, Bußgelder wurden dort allerdings auch verhängt. In Niedersachsen ist die Situation sehr unterschiedlich von Landkreis zu Landkreis, eine einheitliche Linie kann dort nicht beobachtet werden, generell gilt Niedersachsen jedoch als eher schwieriges Land. In Schleswig-Holstein gibt es nur sehr wenig Heimschulfamilien, in einem Fall wurde das Bußgeldverfahren vor Gericht eingestellt, nachdem die betroffene Familie dort sehr überzeugend die Qualität ihres Hausunterrichtes darlegen und dem Gericht glaubhaft machen konnte. So günstig muß es dort allerdings nicht immer ablaufen. In Hamburg hat sich die Situation verschärft, nachdem man dort den Schulzwang eingeführt hat. Anlaß war: Ein siebenjähriges Mädchen, das nie in der Schule aufgetaucht war, wurde verhungert in einer Wohnung aufgefunden. Obwohl dies nichts mit Heimschülern zu tun hatte, nahm man es doch zum Anlaß nun um so schärfer vorzugehen gegen alle, die nicht in die öffentliche Schule gehen. Eine Familie wird dort aktuell mit Erzwingungshaft bedroht. Mecklenburg-Vorpommern hat eine ganze Reihe Homeschoolfamilien, über die bislang wenig bekannt geworden ist. Das Land hat sich zumindest bisher nicht unbedingt als Scharfmacher gegen diese Familien hervorgetan. Brandenburg gilt dagegen als eher schwierig, wo die Situation aber je nach Ort und Landkreis auch variieren kann. In Thüringen sind kaum Heimschulfamilien bekannt, hier gilt ähnliches wie für Mecklenburg-Vorpommern. Durchwachsen ist die Situation in Berlin, aber auch hier gibt es Familien, die unbehelligt sind.
Insgesamt muß aber festgestellt werden, daß deutsche Heimschuleltern rechtlich den schwersten Stand in ganz Europa haben. Was anderswo völlig normal und legal ist, wird hier schon fast in eine kriminelle Ecke gestellt. Um Veränderungen zu bewirken, bedarf es unbedingt eines engen Schulterschlusses aller, die Homeschooling praktizieren oder daran interessiert sind. Das Netzwerk Bildungsfreiheit engagiert sich als übergeordnete Sammlungsbewegung auf politischer und rechtlicher Ebene für die Abschaffung des überholten Schulzwangs und die Ersetzung der Schulpflicht durch eine Bildungspflicht, die die freie Wahl des Bildungswegs für beteiligte Familien und Kinder ermöglichen soll.
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